Hinweise:
Während der Sitzung sind gemäß §3 Abs. 2 Nr.1c der CoronaSchVO medizinische Masken zu tragen. Medizinische Masken sind sogenannte OP-Masken, Masken des Standards FFP2 und höheren Standards jeweils ohne Ausatemventil oder diesen vergleichbaren Masken (insbesondere KN95/N95).
Bei Einlass wird durch einen städtischen Mitarbeiter / eine städtischen Mitarbeiterin eine Temperaturmessung vorgenommen.
Ausschussmitgliedern mit Krankheitssymptomen, die auf eine Infektion mit COVID-19 hinweisen könnten, wird dringend empfohlen, der Sitzung fernzubleiben (Erlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 22.02.2021) |